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Äquivalenzprinzip
In der privaten Krankenversicherung beruht die Kalkulation der Beiträge auf dem sog. Individualversicherungsprinzip, auch Äquivalenzprinzip. Dieser Beitragskalkulation liegen die verschiedenen persönlichen ebenso zugrunde wie die abzusichernden Risiken. Dabei werden die Beiträge so kalkuliert, dass sie über die gesamte Laufzeit des Vertrages im Gleichgewicht sind. Diesem Individualversi-cherungsprinzip in der privaten steht das Solidaritäts-prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber. |



