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Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Als Übertritt bezeichnet man den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur Privaten. Beim Übertritt von der gesetzlichen Krankenversicherung wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung: die Private Krankenversicherung schließt unmittelbar an die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Bei Einschluss von Krankentagegeld in den Versicherungsschutz werden die Wartezeiten erlassen, die dem bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Tagegeld entsprachen. |



