Überführungskosten

Die Überführungskosten nach Todesfall aus dem Ausland übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Kosten darf die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen. Bei privat Voll- und Zusatzversicherten kann diese Leistung in den Tarifbedingungen vorgesehen sein.


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