Überforderungsklausel

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Härtefallregelungen in der Überforderungsklausel zusammengefasst. Werden Versicherte unzumutbar belastet, erhalten sie eine kostenfreie Regelversorgung. Eine unzumutbare Belastung liegt z. B. vor, wenn das monatliche Bruttoeinnahmen unter einer bestimmten Grenze liegt (2006: Alleinstehende 980 €, mit einem Angehörigen 1.347,50 €, jeder weitere Angehörige zusätzlich 245 € ) oder Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung bezogen wird.


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