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Abschlusskosten
Die Abschlusskosten in der privaten Rentenversicherung beinhalten Overhaeds der Versicherungsgesellschaft z. B. für Provisionen, Verwaltungskosten, Werbung usw. Sie sind Bestandteil des Versicherungsbeitrages. Bei den sog. „Riester-Renten“ ist von Gesetzgeberseite bestimmt, dass diese Kosten über einen Zeitraum von 10 Jahren zu verteilen sind. |



