Aktiengesellschaft (AG)

Eine AG im Versicherungswesen unterliegt den Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Krankenversicherer unterliegen dürfen außerdem nur das Krankenversicherungsgeschäft betreiben ( Prinzip der Spartentrennung). Eine weitere mögliche Unternehmens-form ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).


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