Allmählichkeitsschaden

Bei der Privathaftpflichtversicherung, desweiteren in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind je nach Tarifbedingungen auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen, eingeschlossen.Beispiel: In einem gemieteten Haus entstehen Feuchtigkeitsschäden nicht durch den unmittelbaren Austritt von Wasser (wie einen Rohrbruch), sondern langsam durch anhaltende Einwirkung (Schimmelpilzbildung). Diese Schäden sind dann eingeschlossen, wenn die entsprechende Klausel die Bedingungen beinhalten.


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