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Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Anspruch auf diese Altersrente haben Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Beginn des Bezugs der Rente anerkannt schwerbehindert (Grad der Behinderung mind. 50%), berufs- oder erwerbsunfähig sind. Die Altersgrenze wird stufenweise in 36 Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Wird die Rente dennoch vorzeitig in Anspruch genommen, so erfolgt eine lebenslange Kürzung um 0,3% für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Betroffen hiervon sind die Geburtsjahrgänge ab 1941. Ab 2001 muss neben der Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-keit auch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% vorliegen. |



