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Altersrente für langjährig Versicherte
Anspruch auf diese Rente haben gesetzliche Versicherte, die das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze wird stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Hiervon betroffen sind alle Versicherten ab Jahrgang 1937. Der vorzeitige Beginn der Rente ist dann nur noch möglich, wenn eine dauerhafte Kürzung in Höhe von 0,3% pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns hingenommen wird. Versicherte, die nach Oktober 1949 geboren sind, können diese Rente schon nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Rentenabschlag beträgt dann 10,8%. |



