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Altersrente für Frauen
Auf diese Rentenart haben ausschließlich Frauen Anspruch, die das 60. Lebensjahr vollendet, nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und eine Wartezeit von 15 Jahre erfüllt haben. Hier ist die Altersgrenze mittlerweile von 60 auf 65 Jahre angehoben worden. Bei Frauen, die ab 1940 geboren wurden, wird die Rente dauerhaft um 0,3% je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Für Frauen, die nach 1951 geboren sind, gibt es diese Rentenform nicht mehr. |



