Altersvermögensgesetz

Im Mai 2001 verabschiedete der Bundestag dieses Altersvermö-gensgesetz als Grundlage der Rentenreform 2001. Hier sind die Anpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der durch staatliche Zulagen geförderten privaten Altersvorsorge geregelt. Dem künftigen Rentenempfänger soll mit diesem Gesetz ein Anreiz für den Aufbau einer zusätlichen privaten Altersvorsorge gegeben werden.


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