Anlageformen, begünstige

„Begünstigte Anlageformen“ ist ein Begriff aus der Rentenreform 2001 und bezeichnet im Altersvermögenser-gänzungsgesetz (AVmEG) die staatliche Förderung von Geldanlagen in bestimmten Anlageformen (Altersvorsorge-verträge). Diese Altersvorsorgeverträge müssen bestimmte Kriterien erfüllen (Zertifizierung) um als solche anerkannt zu werden. Wichtigste Anlageformen sind: private Rentenver-sicherung, klassische Lebensversicherung, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung, Banksparpläne, Aktienfonds-sparpläne usw


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