|
Anrechnungsbetrag
Als Anrechnungsbetrag bezeichnet man den Gegenwert der für den Versicherten gebildeten Altersrückstellung. Er findet seinen Niederschlag in der Differenz zwischen dem aktuell zu zahlenden Beitrag und dem Beitrag, der auf Grund des derzeitigen Alters des Versicherten bei einem Neuabschluss zu zahlen wäre. |



