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Antrag
Mit dem Antrag wird eine einseitige Willenserklärung an die Versicherung abgegeben, eine Versicherung erwerben zu wollen. Grundlage ist meistens ein Vordruck der Versicherung, der die Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält. Diese bestehen aus den rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteilen und den so genannten vorvertraglichen Anzeigen, den Gesundheitsfragen, die von dem Antragsteller bzw. der zu versichernden Person wahrheitsgemäß zu beantworten sind. In der Krankenversicherung ist der Antragsteller sechs Wochen an den Antrag (Antragsbindefrist) gebunden. Es besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. |



