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Anzeigepflicht
Bei Antragstellung, bei Änderungen oder Wiederaufleben des Krankenversicherungsvertragesbesteht die Verpflichtung, den derzeitigen Gesundheitszustand sowie in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten vollständig und richtig anzuzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich dabei auf alle bekannten Umstände. Wenn gravierende Krankheiten verschwiegen oder nicht richtig angeben werden, ist dies eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb eines Jahres anfechten. Tut die Versicherung dies nicht kann sie aber einen Beitragsaufschlag erheben, um dem erhöhten Risiko Rechnung zu tragen. |



