Beendigung des Versicherungsschutzes

Die Kündigung, eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, wird mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. In der privaten Krankenversicherung wird zwischen ordentlichem und außerordentlichem Kündigungsrecht unterschieden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ordentliche Kündigung: Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer, mit Drei-Monats-Frist kündigen. Außerordentliche Kündigung: Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres unterschreiten werden sofort krankenversicherungspflichtig. Damit können sie die Private Krankenversicherung ohne Einhaltung einer Frist beenden. Muß der Krankenversicherer die Beiträge anpassen (Erhöhungen oder Senkungen), kann der Versicherungsnehmer die Versicherung der betroffenen Personen vorzeitig kündigen. In der Regel gilt: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilungerfolgen.


Es geht um ... Ich suche eine:
     
Sie sind ...
  Anrede:
  Titel:
  Name: *
  Vorname: *
  Firma:
  Telefon: *
  E-Mail: *
  Internet:


Hinweis: Bewerbungen und Kooperationsanfragen werden nicht weitergeleitet.