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Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn durch Erhähung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines Jahres plötzlich Krankenversicherungspflicht besteht, kann die Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden.i Der Antrag muß nnerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Ist die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ausgesprochen, gilt sie auf Dauer. Sie endet, wenn Ihre Krankenversicherungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eintritt. Aber auch dann können Sie sich - wenn Sie in den letzten Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren - von der Versicherungspflicht befreien lassen. |



