Beginn des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt nach Vertragsabschluss, d.h. mit der Zusendung der Police oder einer Annahmebestätigung. Er beginnt jedoch nicht vor dem in der Police genannten Zeitpunkt und erst nach Ablauf der Wartezeiten.


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