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Beitragsberechnung
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip erhoben. Dies bedeutet, der Beitrag ist abhängig von den gewählten tariflichen Leistungen, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem individuellen gesundheitlichen Risiko. In der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen hängt der Beitrag vom Bruttoeinkommen, dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sowie der Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze ab. |



