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Beitragspflichtiges Entgelt
Als Beitragspflichtiges Entgelt bezeichnet man alle Bezüge (Geld und Sachbezüge), auf die ein Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis Anspruch hat. Das beitragspflichtige Entgelt entspricht dem auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Bruttogehalt incl. des Gehaltsteiles, der evtl. oberhalb der jeweils gültigen Beitragsmessungsgrenze liegt. |



