Beitragssatz

Dies ist der Prozentsatz, den der Pflichtversicherte von seinem Bruttoverdienst an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen hat. Dieser Satz wird jedes Jahr vom Gesetzgeber festgelegt. Diesen Beitrag tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (Ausanhme: knappschaftliche Rentenversicherung).


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