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Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung kennt drei Beitragssätze. 1. Allgemeiner Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen. 2. Erhöhter Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld vor Ablauf von sechs Wochen (für Selbstständige in der Regel nach 3 oder 4 Wochen). 3. Ermäßigter Beitragssatz: Keine Krankengeldzahlung (Rentner, Selbstständige ohne Krankengeldanspruch). Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehären Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge. |



