Beitragszeiten

Als Beitragszeiten bezeichneten man die Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge an die gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden (als versicherungspflichtiger Beschäftigter oder Selbständiger). Diesen Pflichtbeiträgen gleichgestellt sind z.B. Kindererziehungszeiten, der Bezug von Arbeitslosengeld u. a.


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