Berufsunfähigkeitsversicherung



Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die jeder Berufstätige abschließen sollte. Es gibt in Deutschland über 2 Mill. Frührentner, die aufgrund von Krankheiten oder in Folge eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Es ist daher von größter Notwendigkeit, dass jeder Arbeitnehmer eine BU abschließt um sich vor den Folgen einer Arbeitsunfähigkeit abzusichern.
Abgeschlossen werden kann die BU als eigenständiger Vertrag bzw. als Ergänzung zu einer Unfallversicherung oder Rente.

Es wird überwiegend eine Rentenzahlung vereinbart. Diese wird dem Versicherungsnehmer ausgezahlt, sobald dieser nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit auszuüben. Zum tragen kommt in diesem Zusammenhang die sogenannte “konkrete Verweisung“. D.h.: Ist der Versicherte nicht im Stande seinem Beruf nachzugehen, muss er sich unter Umständen einer anderen Tätigkeit widmen, die den Fähigkeiten und entsprechenden Kenntnissen entgegen kommt. Es handelt sich um eine Verweisung auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit. Als Beispiel kann man den Maler aufführen der nicht mehr aktiv auf der Baustelle tätig sein kann, aber in der Lage ist telefonisch Aufträge zu bearbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass er dadurch keinen erheblichen Einkommensverlust hat. 
Dagegen handelt es sich bei der „abstrakten Verweisung“ um eine annähernd vergleichbare, aber zunächst nur theoretisch ausübbare Tätigkeit. Beispielsweise kann ein berufsunfähiger Handwerksmeister mit entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten durchaus in der Lage sein einer Tätigkeit als Gewerbelehrer verwiesen werden. Auch in diesem Fall muss die Tätigkeit seiner bisherigen Lebensstellung entgegenkommen. 

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