Besteuerung

Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurden im Einkommensteuergesetz Änderungen notwendig. So ist z. B. für die Beiträge und Erträge der so genannten Riester-Rente eine partielle nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Beiträge, die der Versicherte steuerlich geltend machen kann, in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Dies gilt auch für die in dieser Zeit erzielten Erträge und die gewährten Zulagen. Allerding sind Leistungen aus der Versicherung bei Fälligkeit zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung!).


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