Chip-Karte für privat Versicherte

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung erhält man nach Abschluss eines Tarifes eine Chip-Karte. Sie gilt als Kostenübernahmeerklärung für Krankenhauspflegekosten. Aus der Chip-Karte kann das Krankenhaus ersehen welche Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden.


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