Deckung

Als Deckung bezeichnet man das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Hierbei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko. Bei der 'vorläufigen Deckung' spricht man von einer Sonderform.Der Versicherungsnehmer erhält den Versicherungsschutz bereits vor Abschluss der Prüfung durch die Versicherung, also bevor sein Antrag angenommen worden ist. Die vorläufige Deckung ist jedoch kein Vorvertrag! Da die Vertragspartner damit nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind. Dies bedeutet: Die vorläufige Deckung ist so lange als ein selbständiger Versicherungsvertrag gültig, bis sich beide Vertragspartner über den endgültigen Versicherungsschutz geeignet haben. Bedeutung hat die vorläufige Deckung eher in den Bereichen Lebensversicherung, Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und bei Industrierisiken.


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