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Doppelversicherung
Wird bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskosten-Versicherungsvertrag abgeschlossen, oder von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch geamcht, dann besteht die Verpflichtung, das Versicherungsunternehmen von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. Dies ist besonders wichtig bei Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld, da dies nur mit Einwilligung Ihrer Versicherung vorgenommen werden darf. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann ggf. zur Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen. |



