Drei-Schichten Modell

Das bisherige Drei-Säulen-System (Alters- und Hinterbliebenenversorgung: gesetzliche Rentenversicherung, betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorge) ist durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) im Jahr 2004 in das 3 Schichten Modell übergegangen: 1. Schicht (Basisversorgung): gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungswerke sowie die kapitalgedeckte Leibrente. 2. Schicht (Kapitalgedeckte Zusatzversorgung): Betriebliche Altersversorgung, einschließlich der Riester. Der 3.Schicht ( private Kapitalanlageprodukte): Kapitallebensversicherung, Rentenversicherungen sowie die Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen an.


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