Einmalbeitrag

Gegen Zahlung eines einmaligen Beitrages wird Versichersungsschutz - evtl. lebenslang - für die gesamte Vertragsdauer (eventuell lebenslänglich) erlangt. Versicherungsschutz gegen Einmalbeitrag kann unter anderem in der Zusatzpflegeversicherung erlangt werden.


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