Ersatzzeiten

Wem durch Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst Beitragsverluste in der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden sind, werden diese Zeiten als Ersatzzeiten angerechnet. Als Ersatzzeiten gelten auch Zeiten Freiheitsentzugs im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8.5.1945 bis 30.6.1990, wenn die Betroffenen rehabilitiert sind oder ihr Strafurteil aufgehoben worden ist.


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