Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, Ist ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbarer Zeit nicht in der Lage eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Einkommen zu erzielen, das 325 € übersteigt, liegt Erwerbsunfähigkeit vor. Bei selbstständiger Tätigkeit ist Erwerbsunfähigkeit ausgeschlossen.


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