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Festbetrag
Arzneimittelfestbeträge bestehen seit 1989 und sollen die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vor überhöhten Arzneimittelpreisen schützen. Diese Festbeträge sind auch Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wird vom Arzt ein Arzneimittel verordnet dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Versicherte den Differenzbetrag entrichten. |



