Freiberufler

Als Freiberufler, kann man sich nach dem Sozialgesetzbuch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn Sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindesten 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Wer als Freiberufler anzusehen ist, wird im Einkommensteuergesetz bestimmt. Dies sind z.B. selbstständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktikerusw. Freiberufler können sich natürlich auch jederzeit Privat krankenversichern.


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