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Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
Eigenes Einkommen wird bei Bezug von Waisenrente erst angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert. |



