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Freie Heilfürsorge
Der Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung, die Freie Heilfürsorge, bezeichnet eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn hauptsächlich für Soldaten, Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte während ihrer aktiven Dienstzeit. bezeichnet. Die Basis sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Ehegatten und Kinder besteht Beihilfeanspruch. |



