Freiwillig Versicherte

Als freiwillig Versicherter kann man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wie einer privaten Krankenversicherung werden. Voraussetzungen sind, das Nichtbestehen der Versicherungspflicht, und damit ein Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung muß der Kasse innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreten der genannten Voraussetzungen angezeigt werden.


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