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Freiwillige Versicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich freiwillig versichern, wer nicht bereits pflichtversichert ist. Berechtigt ist jeder Deutsche, im In- und Ausland, alle Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und in Deutschland leben. Die Höhe des Beitrags ist frei wählbar. |



