Gefährdungshaftung

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Allgemeinheit eine besondere Form der Haftung festgeschrieben - die Gefährdungshaftung. Schadenersatz wird hier geleistet, wenn auch ohne persönliches Verschulden aufgrund einer bestimmten Gefahrenlage ein Schaden eintritt. Zum Beispiel die Haftung des Tierhalters oder die Haftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (z.Bsp. Öltank).


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