Gehaltsfortzahlung

Bei Arbeitsunfähigkeit haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für grundsätzlich sechs Wochen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten begrenzt. Die Zwölf-Monats-Frist muß nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein. Wenn eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit nicht innerhalb von 6 Monaten auftritt, besteht wieder Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.


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