|
Gehaltsumwandlung
Der Arbeitnehmer finanziert die Direktversicherung mit einem Teil seines Gehaltes (Gehaltsumwandlung), trägt also die wirtschaftliche Belastung. Die Beiträge müssen aber vom Arbeitgeber eingezahlt werden. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Werden die Beiträge ausschließlich aus Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) finanziert und das Gehalt liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze, lassen sich unter Umständen auch Sozialabgaben sparen. |



