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Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung bzw. geringfügige Selbstständige Tätigkeiten sind grundsätzlich versicherungsfrei. Die regelmäßige Beschäftigung muß weniger als 15 Stunden (gesetzliche Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden (gesetzliche Rentenversicherung) in der Woche betragen und das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro nicht übersteigen. Liegt der Verdienst in diesem Bereich, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben für den Arbeitnehmer an. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25%. |



