Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze beträgt in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße. Unterschreitet jedoch 1/7 der Bezugsgröß den Betrag von 400,00 EUR, bleibt dieser Betrag maßgebend.


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