Gesamteinkommen

Zum Gesamteinkommen (Gegensatz: Jahresarbeitsentgelt) sind alle sieben Einkunftssarten nach dem Einkommenssteuergesetz zu rechnen. Dies sind: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus Kapitalvermägen, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.


Es geht um ... Ich suche eine:
     
Sie sind ...
  Anrede:
  Titel:
  Name: *
  Vorname: *
  Firma:
  Telefon: *
  E-Mail: *
  Internet:


Hinweis: Bewerbungen und Kooperationsanfragen werden nicht weitergeleitet.