Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Als Inhaber eines Heizöltanks müssen Sie diesen bei Ihrer gesetzliche Haftpflicht (Anlagenrisiko) versichern. Dieses Anlagenrisiko muss separat versichert werden und kann nicht in die private Haftpflicht eingeschlossen werden. Dabei sind auch Schäden an unbeweglichen Sachen (z.B. Gemäuer, Fußböden usw.) mitversichert, wenn Sie Ihnen gehören.


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