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Gewinnanteile, Überschussanteile
Die Versicherer sind durch die Richtlinien des Aufsichtsamtes verpflichtet, zur Erfüllung der Verträge die Grundlagen der Beitragskalkulation sehr vorsichtig anzusetzen. Dadurch ergeben sich auf Seiten der Versicherer erhebliche Überschüsse, die an die Gemeinschaft der Versicherten in Form von Gewinnbeteiligungen wieder zurückfließen. Allerdings sind diese Gewinnbeteiligungen keine garantierte Leistung der Versicherer. |



