Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine optimale Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch hängt der Eintritt des Versicherungsfalls nicht davon ab, ob eine Person in der Zukunft nicht mehr in der Lage ist einer beruflicher Tätigkeit nachzugehen. Diese Versicherungsart sichert eine Person gegen den Verlust von grundlegenden Fähigkeiten ab. darunter fallen: Hören, Sehen oder Gehen. D.h. Eine Fähigkeit oder mehrere Fähigkeiten die man aufgrund von Krankheitsfällen oder Unfall verloren hat. Zur Bestimmung der Beeinträchtigung verfügen die Versicherunggesellschaften über sogenannte Fähigkeitskatloge, anhand derer vor Versicherungsabschluss die Art der Beeinträchtigung genau definiert wird.

Die monatliche Rente wird gewährt bei Eintritt des Leistungsfalls. Man hat die Möglichkeit der Wahl , ob die Rente lebenslang gewährt wird oder die Zahlung auf ein Endalter betsimmt ist.

Der Rentenanspruch kann ebenfalls gewährt werden, wenn man mindestens in Pflegestufe II in der gesetzlichen Pflegeversicherung eingestuft wird.
Die Beiträge zu der Grundfähigkeitsversicherung kann man steuerlich, gem. § 10 EStG, als Versorgungsaufwendungen geltend machen. Der Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung ist vor allem für Nichterwerbstätige oder für Personen für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung einfach zu teuer oder nur  unpraktikabel wäre.

Die Grundfähigkeitsversicherungen sind jedoch keine vollwertigen Alternativen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Man erhält nur die Leistung, wenn man auch tatsächlich die Beeinträchtigung vorweisen kann, die gefordert wird.

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