Härtefallregelung

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben in vielen Fällen Eigenanteile bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung erfolgen. Dies immer dann, wenn durch diese Eigenanteile unzumutbare Belastungen für den Versicherten entstehen.


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