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Haushaltshilfe
Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet Hilfe zur Haushaltsführung, wenn der Versicherte oder eine im Haushalt lebende Person z. B. wegen Aufenthalt in einem Krankenhaus, bei Kuren oder häuslicher Krankenpflege den Haushalte nicht weiterführen kann. Voraussetzung ist, das im Haushalt ein Kind (innerhalb bestimmter Altersgrenzen) lebt. |



