Heilpraktiker

In der privaten Krankenversicherung besteht in den meisten Tarifen für Heilpraktikerbehandlung ein Leistungsanspruch, sofern keine Ausschlüsse vorgesehen sind. Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Heilpraktikerleistungen abgesichert sind. Einige Versicherungen akzeptieren nur Abrechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Wieder andere Versicherungen halten sich abrechnungstechnisch an die Gebührenordnung für Ärzte. In Zweifelsfällen sind Rückfragen bei der jeweiligen Versicherung notwendig.


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